Sperrfristverkürzungen

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Beschreibung

Kurse zur Abkürzung der gerichtlichen Sperrfrist nach dem Kursprogramm IFT-S.

Für Kraftfahrer:innen, die erstmals wegen Alkohol im Straßenverkehr einen Fahrerlaubnisentzug erlitten haben, stellt die Teilnahme am Kursprogramm IFT-S eine gute Möglichkeit dar, die gerichtliche Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis auf Antrag verkürzt zu bekommen. Zudem kann dieser Kurs genutzt werden die Erfolgsaussichten für eine spätere MPU zu erhöhen. 

Voraussetzung

Sie leben in einem Bundesland, das Maßnahmen zur Sperrfrist anerkennt (z. B. Hamburg, Schleswig Holstein, Niedersachsen, Berlin, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz)

Sie sind erstmalig mit Alkohol auffällig

Ihr Blutalkoholwert lag unter 2,0 Promille

Über Besonderheiten in Ihrem Bundesland informieren wir Sie gerne.

Ablauf

Vorgespräch: Hier wird geklärt, ob die medizinischen und psychologischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Schulung vorhanden sind.

Die Schulung findet als Gruppenkurs statt mit 4-10 Teilnehmer:innen an 3 Kurstagen mit einem Umfang von maximal 18 Zeitstunden.

Sie ist aber auch als Einzelschulung in 6x1 Stunde oder 3x2 Stunden durchführbar.

Abschluss: Am Ende erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie bei Gericht einreichen und mit einem formlosen Antrag um eine Reduktion der Sperrfrist bitten können. 

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