Institut für Schulungsmaßnahmen

Häufig gestellte Fragen
Die körperliche Eignung muss überprüft werden bei z.B.
- Mangelndem Seh- und Hörvermögen
- Neigung zu Krampfanfällen
- Herz- und Gefäßkrankheiten
- Epilepsie
- Abhängigkeitserkrankungen
- Nierenerkrankungen
- Tagesschläfrigkeit
Die geistige Eignung wird in Frage gestellt bei:
- einem Intelligenzquotient (IQ) unter 70
Die charakterliche Eignung wird in Frage gestellt nach:
- einer Trunkenheitsfahrt mit mehr als 1,6 Promille
- mehreren Trunkenheitsfahrten
- 8 Punkten und mehr
- Verurteilung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, sowie wegen Straßenverkehrsgefährdung (z.B. „Wettrennen“)
- Straftaten, die in Zusammenhang mit dem Kraftfahrzeug begangen wurden
- Gewaltdelikten, die auf ein besonderes Aggressionspotential schließen lassen
Dies ist Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde (FeB).
Um diese Entscheidung sorgfältig und begründet treffen zu können, fordert die FeB ein Gutachten an. Dabei handelt es sich entweder um ein ärztliches Gutachten oder um ein medizinisch-psychologisches Gutachten.
Die FeB kann ein ärztliches Gutachten aller Fachrichtungen mit verkehrsmedizinischer Qualifikation anfordern oder die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannte Begutachtungsstellen für Fahreignung anordnen (Medizinisch-psychologisches Gutachten, MPU).
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bast.de.
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wird nur von den amtlich anerkannten Stellen für Fahreignungsbegutachtung angeboten.
Eine MPU besteht aus einem medizinischen und zwei psychologischen (Leistungstest, psychologisches Untersuchungsgespräch) Teilen.
Je nach Delikt erwarten Sie in der medizinischen Untersuchung ein Gespräch, eine körperliche Untersuchung, eine Blutentnahme (bei Alkoholauffälligkeit) und ein Urinscreening (bei Drogenauffälligkeit).
Der psychologische Leistungstest erfolgt am Computer und soll Ihre Reaktions- und/oder Konzentrationsfähigkeit überprüfen. Der Test wird ausführlich erklärt und beginnt mit einer Übungsphase, sodass er in der Regel gut zu bewältigen ist.
Im psychologischen Untersuchungsgespräch wird Ihnen ein Psychologe/eine Psychologin Fragen stellen, um Veränderungen in Ihren Einstellungen und Ihrem Verhalten zu erkennen. Der Psychologe/die Psychologin versucht also die Eignungszweifel auszuräumen.
Wie kann ich mich auf eine MPU vorbereiten?
Einiges können Sie selbst tun. Werfen Sie dazu einen Blick in unsere Literaturempfehlungen.
Wenn Sie sich entscheiden, fremde Hilfe anzunehmen, wenden Sie sich am besten an einen studierten Psychologen/eine studierte Psychologin (M.Sc./Diplom) mit einer verkehrspsychologischen Zusatzausbildung.
Eine Auflistung der Kriterien, anhand derer Sie erkennen können ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt, finden Sie in dem Artikel "Qualitätssicherung von MPU und Beratung" auf bast.de.
Folgende Institutionen für die MPU-Vorbereitung können wir empfehlen:
- Uns selbst, natürlich:
- Telefon: 0800 - 35 35 001 (Mo-Fr: 8-20 Uhr)
- E-Mail: beratung-einzelintervention@ifs-seminare.de
- Andere Kursträger, die auch MPU-Vorbereitungen anbieten: AFN, DEKRA Akademie, Nord-Kurs, TÜV SÜD Pluspunkt, TÜV Thüringen Anlagentechnik
- online BNV Berufsverband niedergelassener Verkehrspsychologen (www.bnv.de)
Nach einer Trunkenheitsfahrt ist es meist die Polizei, die den Führerschein beschlagnahmt und zunächst verwahrt.
Der vorläufige Fahrerlaubnisentzug wird von der Staatsanwaltschaft/vom Amtsgericht verhängt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie kein Kraftfahrzeug mehr führen.
Der endgültige Fahrerlaubnisentzug wird von einem Richter/einer Richterin ausgesprochen. In der Regel erfolgt dies per Strafbefehl, meist findet keine Gerichtsverhandlung statt. 14 Tage nach Zusendung ist der Strafbefehl rechtskräftig. Das Gericht muss zudem eine sogenannte Sperrfrist aussprechen, in der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann.
Wenn Sie keinen Antrag auf Neuerteilung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen, bekommen Sie keinen neuen Führerschein. Der alte Führerschein wird entwertet und ist ungültig.
Bei einem Führerscheinentzug wird auch immer eine Sperrfrist verhängt. Diese Sperrfrist beträgt mindestens 3 Monate, ab Rechtskraft des Strafbefehls, und kann maximal lebenslang dauern.
Es handelt sich um eine richterliche Maßnahme zur „Sicherung und Besserung“ (die Gesellschaft soll vor der verurteilten Person „geschützt“ werden und die Person ihrerseits soll diese Zeit zur Verhaltensänderung (Besserung) nutzen).
Mit einer verkehrspsychologischen Maßnahme (Kurs zur Sperrfristverkürzung, IFT-S) können Sie unter bestimmten Bedingungen bei Gericht eine Verkürzung dieser Sperrfrist beantragen.
Bei Ihrem Meldeamt/Landratsamt finden Sie auch Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde (FeB) -Führerscheinstelle-. Zuständig ist diese, wo Sie ihren Erstwohnsitzt angemeldet haben. Hier stellen Sie einen Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Dies ist frühestens 6 Monate vor Ende der richterlich verhängten Sperrfrist möglich.
Die Entscheidung, den Führerschein neu zu erteilen, wird hier und nur hier gefällt. Nach klaren Kriterien (Fahrerlaubnis-Verordnung, FeV) entscheidet die FeB über Ihre Eignung, am motorisierten Straßenverkehr teilzunehmen.
Bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis fangen Sie in Flensburg wieder mit null Punkten an. Der Eintrag des Fahrerlaubnisentzuges bleibt jedoch bis zu 15 Jahre lang in den Akten bestehen.
Das bedeutet: Erneute Auffälligkeiten mit Alkohol und/oder Drogen haben schneller unangenehme Folgen für Sie. Rechnen Sie unter Umständen mit einer (erneuten) Aufforderung zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
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