Verkehrspsychologische Beratung

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Beschreibung

In der verkehrspsychologischen Beratung nach § 2a für Fahranfänger:innen sollen die Mängel in den Einstellungen zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten erkannt und konstruktiv geändert werden, sodass weitere Auffälligkeiten künftig vermieden werden. Unsere verkehrspsychologischen Berater:innen sind gem. § 71 FeV amtlich anerkannt. 

Voraussetzung

Fahranfänger:in in der Probezeit

Sie haben von der Fahrerlaubnisbehörde ein Schreiben mit einer Verwarnung bekommen.

Die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt in dem Schreiben die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nach § 2a (die Empfehlung ist nicht verpflichtend, die Teilnahme ist freiwillig).

Rahmen

3 Einzelsitzungen á 60 Minuten (individuell zu vereinbaren)

max. 1 Sitzung pro Woche

keine Gruppensitzungen

Ziel

Das Ziel der verkehrspsychologischen Beratung nach § 2a für Fahranfänger:innen ist es, dass Sie gut durch die restliche Probezeit kommen und Sie Ihren Führerschein behalten. 

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