Institut für Schulungsmaßnahmen
Fahreignungsseminare (FES)
Beschreibung
Das Fahreignungsseminar (FES) besteht aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme bei einem Verkehrspsychologen/einer Verkehrspsychologin und einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme bei einem Fahrlehrer/einer Fahrlehrerin.
Im verkehrspsychologischen Teil werden gemeinsam mit dem Teilnehmer/der Teilnehmerin die Zusammenhänge zwischen den auslösenden und aufrechterhaltenden Bedingungen des regelwidrigen Fahrverhaltens ergründet und Veränderungsmöglichkeiten herausgearbeitet. Die Bereitschaft zur Selbstreflexion und Verhaltensänderung ist hierbei von Vorteil.
Alle in diesem Bereich arbeitenden Verkehrspsychologen und Verkehrspsychologinnen sind von der zuständigen Landesbehörde anerkannt.
Ausgangslage
Sie haben 1 bis maximal 5 Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg (KBA) eingetragen. Sie wollen 1 Punkt vorzeitig gelöscht bekommen und haben in den vergangenen 5 Jahren nicht schon einmal an einer solchen Schulung teilgenommen.
Sie haben bereits 6 Punkte und wollen an dem Seminar teilnehmen - auch wenn Sie nun keine Punktlöschung mehr erzielen können- um Ihre Fahrerlaubnis langfristig behalten zu können.
Sie können bei uns den verkehrspsychologischen Teil des FES absolvieren.
Rahmen
2 Sitzungen zu je 75 Minuten im Abstand von mindestens 3 Wochen
In der Zwischenzeit nimmt der Teilnehmer/die Teilnehmerin besonders achtsam am Straßenverkehr teil und versucht die Hinweise aus der ersten Sitzung aktiv umzusetzen.
Ziel
Ziel der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme ist es, gemeinsam mit dem Teilnehmer/der Teilnehmerin die Ursachen und Zusammenhänge des auffälligen Fahrverhaltens zu ergründen, sodass es in Zukunft zu keinen neuen Regelverstößen kommt.
Vermittlung zu einer Fahrschule
Wir sind Ihnen behilflich bei der Kontaktaufnahme zu einem Fahrlehrer/einer Fahrlehrerin, wo sie die verkehrspädagogische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars (FES) absolvieren können. Dies kann parallel zu den beiden Sitzungen bei uns geschehen oder im Anschluss. In der Fahrschule sind 2 x 90 Minuten allein oder in einer Gruppe von bis zu 6 Teilnehmenden zu absolvieren. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmebescheinigung für den Punktabbau innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden muss.
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