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Hier finden Sie unsere Broschüren zu unseren Beratungs- und Kursangeboten rund um die Verkehrssicherheit. Einfach herunterladen und jederzeit darauf zugreifen!

§36 FeV (Alkohol & Drogen)

Erfolgreiches besonderes Aufbauseminar.

Besondere Aufbauseminare für Kraftfahrer:innen, die während der Probezeit durch Alkohol oder Drogen aufgefallen sind (§ 36 FeV), nach dem Seminarkonzept IFT-P (IFT = Institut für Therapieforschung, P = Probe).
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§70 FeV (Alkoholauffälligkeit)

Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach Alkoholauffälligkeit.

Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung gemäß § 70 FeV für alkoholauffällige Kraftfahrer. Der Kurs zum Thema „Alkohol und Fahren“ hilft Ihnen, in Zukunft Ihren Führerschein zu behalten.
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§70 FeV (Drogenauffälligkeit)

Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach Drogenauffälligkeit.

Im GOOD-Kurs (GOOD = Gesund + offensiv leben ohne Drogen) unterstützen wir Ihre drogenfreie Lebensweise. Gleichzeitig fördern wir ein achtsames und selbstbewusstes Leben. Dies schließt einen verantwortungsvollen Umgang mit legalen Drogen (Alkohol, Tabak) ein.
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Fahreignungsseminar (FES)

Führerschein sichern und 1 Punkt abbauen.

Das Fahreignungsseminar (FES) besteht aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme bei einem Verkehrspsychologen/einer Verkehrspsychologin und einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme bei einem Fahrlehrer/einer Fahrlehrerin.
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Sperrfristverkürzung

Aktiv die Sperrfrist nutzen und verkürzen.

Für Kraftfahrer:innen, die erstmals wegen Alkohol im Straßenverkehr einen Fahrerlaubnisentzug erlitten haben, stellt die Teilnahme am Kursprogramm IFT-S eine gute Möglichkeit dar, die gerichtliche Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis auf Antrag verkürzt zu bekommen. Zudem kann dieser Kurs genutzt werden die Erfolgsaussichten für eine spätere MPU zu erhöhen.
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Verkehrspsychologische Beratung

Erfolgreiche Führerscheinberatung.

In der verkehrspsychologischen Beratung nach § 2a für Fahranfänger:innen sollen die Mängel in den Einstellungen zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten erkannt und konstruktiv geändert werden, sodass weitere Auffälligkeiten künftig vermieden werden. Unsere verkehrspsychologischen Berater:innen sind gem. § 71 FeV amtlich anerkannt.
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